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Wälder werden „überweidet“, bevor sie sich natürlich regenerieren können! Aktualisierte Wildschadenskonvention des DFWR

 

Aktualisierte Wildschadenskonvention des DFWR verspricht Waldbesitzenden belastbare Zahlen und eine unkomplizierte Ermittlung finanzieller Ersatzansprüche im Falle zu hoher Wilddichten.

Berlin, den 24. September 2024 - Inventuren zum Wildeinfluss auf die Baumverjüngung sowie sogenannte Schälschäden an älteren Waldbäumen durch Reh,- Rot- und Damwild weisen nach wie vor in vielen Regionen auf eine kritische Lage hin. Der Klimawandel mit seinen fatalen Folgen für den Wald erfordert umfangreiche Wiederbewaldungs- und Waldumbaumaßnahmen, um klimaanpassungsfähige Waldökosysteme zu erhalten und zu schaffen. Diese Maßnahmen werden jedoch durch Wildschäden gefährdet. Allein in Brandenburg zeigte die letzte Bundeswaldinventur, dass 50 % der jungen Bäume geschädigt sind, was die ökologische Vielfalt der Waldverjüngung hemmt.
Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) reagiert auf diese Herausforderungen mit der Neuauflage und Erweiterung seiner Wildschadenskonvention, die ein aktualisiertes und leicht anwendbares Schadensermittlungsverfahren für Waldbesitzende bereitstellt. Dieses Verfahren, das auch als App verfügbar ist, ermöglicht es selbst Ungeübten, plausible Ergebnisse zu erzielen, die eine gütliche Einigung vor Ort zwischen Geschädigten und Schadensersatzpflichtigen erleichtern. Georg Schirmbeck, Präsident des DFWR, fügt hinzu: „Es gilt, einen Wildbestand so zu bejagen, dass mehrschichtige Waldökosysteme entstehen können. Verantwortung und gemeinsames Engagement sollten hierbei die bevorzugte Basis sein, finanzielle Entschädigungen eher das letzte Mittel. Auch Jägerinnen und Jäger tragen Verantwortung für das Waldeigentum und die Ressourcen des Waldes. Nicht zuletzt für den Rohstoff Holz. Wo lokale Blockaden bestehen, müssen durch diese Konvention nachvollziehbare Konsequenzen im Portemonnaie der Jagenden folgen.“
Eine Neuheit der Konvention betrifft die Schälschäden – also die durch das Abfressen der Baumrinde verursachten Schäden, die zur Holzentwertung beitragen. Michael Duhr, Sprecher der AG Wildschadensbewertung beim DFWR und selbst Waldbesitzer, betont die Dringlichkeit der Situation: „Ohne entschiedene Maßnahmen gegen überhöhte Wildeinflüsse ist ein effektiver Klimaschutz nicht möglich. Unsere Wälder werden regelrecht „überweidet“, bevor sie sich natürlich regenerieren können.“
Trotz der klaren gesetzlichen Vorgaben, wie dem Bundesjagdgesetz, das die Vermeidung der Beeinträchtigung ordnungsgemäßer forstwirtschaftlicher Nutzung und insbesondere von Wildschäden vorsieht, sowie dem Bundeswaldgesetz, das den Dreiklang aus Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion als Grundlage hat, nutzen bisher nur wenige Waldbesitzende ihre Eigentumsrechte für vertragliche Gestaltungen oder Schadensersatzansprüche. Dies liegt oft am mangelnden Wissen oder an der fehlenden Unterstützung bei der Ermittlung der finanziellen Schadenshöhe. Die entsprechenden Tabellen mit Anwendungsinformationen können unter diesem Link heruntergeladen werden.

PM DFWR vom 24.9.2024

 


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