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01.10.2026
AGDW - Die Waldeigentümer und Familienbetriebe: EEG-Pachtdeckel verstößt laut Di-Fabio-Gutachten gegen verfassungsrechtliche Grundsätze
AGDW und Familienbetriebe fordern Streichung aus dem Gesetzentwurf
Der von der Bundesregierung geplante Pachtdeckel auf die Nutzung von Flächen für Windkraftanlagen verletzt im Grundgesetz verbriefte Rechte. Das geht aus einem heute veröffentlichten Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Udo Di Fabio hervor. Laut Einschätzung des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts greift der mit der anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geplante Pachtdeckel in die Eigentums-, Vertrags- und Berufsfreiheit ein und verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zudem ist die vorgesehene Regelung nicht mit dem verfassungsrechtlich verbürgten Rückwirkungsverbot vereinbar. Hinzu kommen erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz und mit europarechtlichen Vorgaben.
Ein Augenmerk der Stellungnahme von Prof. di Fabio liegt auf dem Aspekt der Vertragsfreiheit. Eigentümer und Windenergieunternehmen können die Höhe des Pachtentgelts für Windenergieflächen bislang vertraglich frei aushandeln. In diese frei ausgehandelten Verträge würde der Staat mit dem geplanten Pachtdeckel massiv eingreifen. Ein derart schwer wiegender Eingriff bedarf allerdings einer besonderen Rechtfertigung, an der es laut Gutachten im Gesetzentwurf fehlt. Die Bundesregierung macht angestrebte Kostensenkungseffekte geltend. An einem Nachweis, dass der Pachtdeckel dafür geeignet wäre, fehlt es allerdings, wie im Gutachten festgestellt wird. Angesichts des Markteingriffs durch einen Pachtdeckel bestehen laut Gutachten erhebliche Zweifel, ob die geplante Deckelung mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Nach Einschätzung von Prof. Di Fabio handelt es sich beim Pachtdeckel um eine isolierte Maßnahme, die lediglich zu Verschiebungen innerhalb der Wertschöpfungskette zu Lasten der Flächeneigentümer führe, ohne hinreichenden Beleg, ob damit das angestrebte Ziel zu erreichen ist.
Verstoß gegen Rückwirkungsverbot
Erschwerend kommt hinzu, dass sich der Pachtdeckel auch auf bereits bestehende Verträge gravierend auswirken würde. Grundstückseigentümer und Projektentwickler vereinbaren Pachtverträge für Windenergieflächen häufig Jahre vor der eigentlichen Ausschreibung oder der Inbetriebnahme einer Anlage. „Die vorgesehene Ertragsbegrenzung verstößt gegen das verfassungsrechtlich geregelte Rückwirkungsverbot ebenso wie gegen den Vertrauensschutz,“ erklärt Di Fabio.
Zudem wirft die geplante Regelung europarechtliche Fragen auf. So bestehen laut Gutachten erhebliche Zweifel, ob der vorgesehene Pachtdeckel mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) vereinbar ist, welche die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Ausbau von Ökostrom zu beschleunigen und administrative sowie regulatorische Hürden abzubauen.
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt
„Die sorgfältige Prüfung des Gesetzentwurfs hat ergeben, dass der Pachtdeckel mit den geplanten Bestimmungen tief in die Vertrags- und Eigentumsfreiheit eingreift und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ebenso wie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt“, erklärt Di Fabio.
Pachtdeckel aus Gesetzentwurf streichen
Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer sowie die Familienbetriebe Land und Forst sehen sich durch das Gutachten in ihren ernsten Bedenken gegen die geplante Regelung gestärkt. „Das Gutachten macht deutlich: Vor einem Pachtdeckel ist zu warnen, denn er würde eine Verletzung von Eigentumsrechten bedeuten. Die legitimen Rechte der Flächeneigentümer sind jedoch zu achten“, mahnt der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, Max von Elverfeldt. AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter betont: „Die Bereitschaft der Eigentümer, Flächen für Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen, ist eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien.“ Diese Bereitschaft sollte keinesfalls durch unzulässige staatliche Eingriffe geschwächt werden. Bitter und Elverfeldt: „Der Bundestag sollte den Pachtdeckel im Zuge der parlamentarischen Beratungen aufgrund der schwer wiegenden Einwände umgehend aus dem Entwurf streichen.“
Link zum Gutachten
Pressemitteilung der AGDW - Die Waldeigentümer vom 1.10.2026