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Sozialwahl

Sozialwahl 2023 - Wählt Wald - Wählt Waldbesitzerverbände!





Waldbesitzer mit eigener Liste 2 „Waldbesitzerverbände“



Die Arbeitsgemeinschaft der Waldbesitzerverbände (AGDW – Die Waldeigentümer) tritt bei der Sozialwahl der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) im Mai 2023 in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte mit einer eigenen Liste an.

Die Liste 2 „Waldbesitzerverbände“ in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) umfasst 5 Kandidatinnen und 13 Kandidaten. Spitzenkandidat ist Volker Schulte, Sprecher des Initiativkreises Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse bei der AGDW: „Wir wollen unseren Einfluss in den Mitbestimmungsgremien der SVLFG in der kommenden Wahlperiode konsequent ausbauen.“ Entscheidend sei eine hohe Wahlbeteiligung der in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft unfallversicherten Waldbesitzerinnen, Waldbesitzer und Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse. Wichtig sei nicht nur ein Ausbau der Präventionsarbeit, um Waldarbeit noch sicherer zu machen, so Schulte: „Wir setzen uns vor allem für faire Beiträge mit einer spürbaren Entlastung für den Kleinprivatwald ein. Unser Ziel ist eine Beitragsreform zugunsten des Waldes im Laufe der nächsten Wahlperiode.“
Die AGDW kritisiert bereits seit längerem, dass Kleinprivatwaldbesitzende einen unverhältnismäßig hohen Grundbeitrag entrichten müssen, obwohl sie im Vergleich kaum Verwaltungskosten verursachen. Die Verwaltungskosten der SVLFG werden mit dem Grundbeitrag finanziert. Darüber hinaus fordert die AGDW eine Änderung der Bemessungsgrundlage für den Risikobeitrag. So kennt der Forst lediglich eine Risikogruppe und zwei Produktionsverfahren, nämlich Wirtschaftsflächen und aus der Produktion genommene Flächen. Von Kalamitäten betroffene Waldflächen werden weiterhin als Wirtschaftsflächen eingestuft. Schulte: „Viele Waldbesitzende werden nach den Schädlingen auch noch von der SVLFG existenziell bedroht.“

Aus Nordrhein-Westfalen treten als Kandidaten/In die WBV-Vorstandsmitglieder Beatrix Boekstegers, Armin Kuhl, Eberhard von Wrede und Berno von Landsberg-Velen an. Weiter Informationen zu den Kandidaten erhalten Sie hier.

Bei den Sozialwahlen im Mai 2023 werden die Sozialparlamente aller Sozialversicherungsträger in Deutschland demokratisch neu bestimmt. Bei der SVLFG besteht das Sozialparlament, Vertreterversammlung genannt, aus drei Gruppen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie Selbständige ohne Arbeitskräfte (SofA). Die AGDW tritt mit ihrer Liste in der SofA-Gruppe an. Anders als in den anderen beiden Gruppen findet hier eine echte Wahlhandlung und keine Friedenswahl statt. Wahlberechtigt in der Gruppe der SofA ist, wer in seinem Forstunternehmen keine Angestellten außer Familienkräfte beschäftigt.

Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA)
Wahlberechtigt in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) sind bei der SVLFG unfallversicherte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer (auch Ehe- und Lebenspartner), aber auch Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, wenn sie regelmäßig (d.h. länger als sechs Monate im Jahr) keine fremden Arbeitskräfte beschäftigen. Zur Gruppe der SofA gehören weiterhin ehemalige Unternehmerinnen und Unternehmer, die eine Unfallrente der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft beziehen.

Versand Fragebogen/Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins
Seit Ende Februar/März verschickt die SVLFG einen Fragebogen, um festzustellen, wer in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) wahlberechtigt ist. So erhalten auch Sie als unfallversicherte(r) Waldbesitzer(in) bzw. Forstbetrieb, aber auch als Vorsitzende(r) eines Forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses den Fragebogen, der zugleich Antrag auf Ausstellung des Wahlscheins ist.

Wahlunterlagen beantragen und zurückschicken!
Füllen Sie den Fragebogen für Ihren Forstbetrieb oder als Vorsitzende(r)/Geschäftsführer(in)/Waldvorsteher(in) eines forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses für den Zusammenschluss aus und senden diesen zeitnah an die SVLFG zurück. Nur so kann eine Prüfung der Wahlberechtigung stattfinden. Im Anschluss erhalten Sie dann die Wahlunterlagen zugeschickt, die sie ausgefüllt bis zum 31. Mai 2023 an die SVLFG schicken. Bitte werben Sie für die Teilnahme an der Wahl bei anderen Waldbesitzerinneren und Waldbesitzer.

Achtung: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse ignorieren bitte den Satz im SVLFG-Anschreiben, dass sich bei juristischen Personen eine Rücksendung des Fragebogens/Antrags erübrigt. Unbedingt den Fragebogen ausfüllen und zurücksenden! Ohne Rücksendung des Fragebogens kann es keine Wahlunterlagen geben.

Sie haben keine Wahlunterlagen erhalten? Glauben aber, dass Sie zur wahlberechtigten Gruppe der SofA gehören?
Bitte wenden Sie sich direkt an den Wahlausschuss der SVLFG oder an die eingerichteten Servicestellen für die Sozialwahl:
Telefon: 0800/5892716
E-Mail: Fragen-Sozialwahl@SVLFG.de

Weitere Informationen?
Ausführliche Informationen zur Sozialwahl, zu den Kandidatinnen und Kandidaten der „Waldbesitzerverbände“ (Liste 2) und zur sozialen Selbstverwaltung finden Sie unter:
www.waldeigentuemer.de/sozialwahl

Nutzen Sie bitte auch die Online-Fragestunden der AGDW zur Beantragung der Wahlunterlagen:
3. April 2023: 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Online)


Anmeldung per E-Mail an: cdangel@waldeigentuemer.de
Den Einwahllink erhalten Sie nach der Anmeldung.

Oder Sie wenden sich bei Fragen bitte direkt an unsere Ansprechpartnerin:
Caroline Dangel-Vornbäumen
AGDW-Beauftragte für die Sozialwahl
E-Mail: cdangel@waldeigentuemer.de
Tel.: 030 3116676 27



Umfangreiche Informationen zur Sozialwahl 2023 finden Sie auf der Internetseite unseres Dachverbandes.

Weitere Informationen lesen Sie in den Artikeln "Ihre Stimme bei der Sozialwahl am 31. Mai 2023" (Waldbauern in NRW 6/2022) und "Waldbesitzer treten bei Sozialwahl mit eigener Liste an" (Waldbauern in NRW 1/2023).

Aktueller Flyer zur Sozialwahl zum Download


03.03.2023
AGDW - Die Waldeigentümer: Waldbesitzer sollten jetzt Wahlunterlagen beantragen - AGDW will gerechtere Beiträge durchsetzen
SVLFG-Sozialwahl 2023: Waldbesitzer sollten jetzt Wahlunterlagen beantragen

AGDW will mit eigener Liste gerechtere Beiträge durchsetzen – Auch Ehe- und Lebenspartner sind wahlberechtigt


Seit einigen Tagen verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) einen Fragebogen an ihre insgesamt 1,5 Mio. Versicherten, um festzustellen, wer in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) wahlberechtigt ist. Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer geht davon aus, dass eine Mehrheit der in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft unfallversicherten 800.000 Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen in der SofA-Gruppe wahlberechtigt ist, da diese in der Regel keine abhängig Beschäftigten haben (Familienangehörige zählen nicht mit). „Füllen Sie den Fragebogen noch heute aus und beantragen Sie für sich und unbedingt auch für Ihren Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner die Wahlunterlagen“, appellierte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter am Freitag in Berlin. „Um endlich gerechtere Beiträge zugunsten des Waldes herbeiführen zu können, brauchen wir ein starkes Mandat. Nur so können wir mit unseren Argumenten für Beitragsentlastungen im Kleinprivatwald in den Mitbestimmungsgremien der SVLFG durchdringen.“ Die AGDW tritt bei der Sozialwahl im Mai 2023 mit der Liste 2 „Waldbesitzerverbände“ an.

Auch die Mitglieder von Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) und Waldgenossenschaften sind wahlberechtigt. Volker Schulte, Spitzenkandidat der Liste 2 und Geschäftsführer der FBG Celler Land: „Es ist wichtig, dass alle Mitglieder der FBGen individuell den Fragebogen ausfüllen und so ihr Recht auf demokratische Mitbestimmung ausüben.“ Die AGDW bietet einen umfangreichen Service zum korrekten Ausfüllen des Fragebogens und der Wahlunterlagen an.
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sind in der Regel ab dem ersten Quadratmeter Waldbesitz in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung pflichtversichert und werden als Forstunternehmen eingestuft. Damit steht ihnen das Recht zu, mit der Sozialwahl alle sechs Jahre das Sozialparlament, bei der SVLFG Vertreterversammlung genannt, demokratisch neu zu bestimmen. Die Vertreterversammlung der SVLFG trifft wichtige Entscheidungen, u.a. zur Beitragsgestaltung.

Sie haben Fragen zur Beantragung Ihrer Wahlunterlagen?
Antworten geben die Ausfüllhilfen der AGDW sowie folgende Online-Fragestunden:

AGDW-Masterclass „Sozialwahl 2023 bei der SVLFG – Wahlunterlagen richtig beantragen“
17. März 2023, 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr, online
3. April 2023, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr, online (Wiederholungstermin)

Anmeldung: cdangel@waldeigentuemer.de
Ausfüllhilfen für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Forstbetriebsgemeinschaften und Waldgenossenschaften

Pressemitteilung der AGDW - Die Waldeigentümer vom 03.03.2023

 

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