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07.10.2026
AGDW - Die Waldeigentümer: Nach Kabinettsbeschluss: AGDW fordert gesetzliche Verankerung von EUDR-Erleichterungen
Das Bundeskabinett hat heute die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Umsetzung der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) beschlossen. Damit sollen die bei der EUDR für Waldbesitzer in Deutschland dringend notwendigen Erleichterungen umgesetzt werden. Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer begrüßt die inhaltliche Ausrichtung, empfiehlt jedoch ein anderes Instrument. „Die für die Waldbesitzenden vor allem auch dank des Einsatzes der Bundesregierung in Brüssel erzielten Anpassungen sollten im morgen erstmals im Bundestag zur Beratung anstehenden EUDR-Durchführungsgesetz verankert werden, nicht nur in einer Verwaltungsvorschrift“, erklärt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter.
Im Entwurf des EUDR-Durchführungsgesetzes sind in erster Linie Sanktionsandrohungen enthalten. Dabei wäre dieser Gesetzentwurf der passende Rahmen für die Umsetzung der auf EU-Ebene erzielten Verbesserungen. Sämtliche anerkannte Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sollen die Möglichkeit erhalten, eine vereinfachte Erklärung für die gesamte Mitgliedsfläche abzugeben. Das mindere den Dokumentationsaufwand ebenso wie die Belastungen für das Brüsseler IT-System. Im Gesetz festzuschreiben sei die Option, anstelle von Geodaten die Wohn- beziehungsweise Betriebsadresse angeben zu können. Weitere Verbesserungen betreffen die Nutzung bereits vorgehaltener Daten, um Doppelarbeit bei der EUDR-Meldung zu vermeiden („Once-only-Prinzip“). „Wie kürzlich auch vom Bundesrat gefordert, sollte der Bundestag die erforderlichen Anpassungen direkt im EUDR-Durchführungsgesetz verankern. Das dient der Klarheit und der Rechtssicherheit“, erläutert AGDW-Präsident Bitter.
Dem Bundesrat folgen
Der Bundesrat hatte sich Ende September dafür ausgesprochen, das Durchführungsgesetz zur Umsetzung der EUDR-Erleichterungen zu nutzen. „Die Länder sind maßgeblich für die Umsetzung der EUDR zuständig. Nun ist es am Bundestag die entsprechenden Änderungen vorzunehmen“, mahnt Bitter. Korrekturbedarf sieht die AGDW auch bei den im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Strafbewehrungen. „Deutschland ist nachweislich entwaldungsfrei. Vor dem Hintergrund der in Deutschland flächendeckend praktizierten nachhaltigen Waldbewirtschaftung sollte der Bundestag dem Ländervotum folgen und die Strafbewehrungen auf das nach EU-Recht vorgesehene Maß begrenzen“, so Bitter. Die EUDR-Vorschriften seien eine Herausforderung gerade auch für Kleinprivatwaldbesitzer, die nicht in Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen organisiert sind – das ist die überwiegende Zahl der Waldbesitzer. „Die besondere Betroffenheit der Kleinprivatwaldbesitzer durch die EUDR-Regelungen sollte bei der Umsetzung nie aus den Augen verloren werden“, unterstreicht der AGDW-Präsident.
Pressemitteilung der AGDW - Die Waldeigentümer vom 7.10.2026