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14.11.2024
AGDW und Familienbetriebe: Waldverbände begrüßen Votum des Europaparlaments zum Schutz vor Entwaldung
Das Europaparlament hat heute für eine Verschiebung und für Anpassungen an der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) gestimmt. Die Waldverbände AGDW - Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst begrüßen das klare Votum der Abgeordneten für eine Entbürokratisierung der Verordnung. Nun sind Kommission und EU-Ministerrat am Zuge. Die amtierende Bundesregierung ist aufgefordert, die zielführenden Vorschläge des Parlaments mitzutragen.
„Die vom Europaparlament beschlossenen Änderungen bedeuten für Waldbesitzer in der EU und damit auch in Deutschland die dringend notwendige Entlastung von weiterer Bürokratie“, erklärt Carl Anton Prinz zu Waldeck, im AGDW-Präsidium zuständig für Europafragen. Er erläutert: „Durch die Einführung einer klar definierten Null-Risiko-Kategorie für Länder, in denen seit 1990 keine Entwaldung stattgefunden hat, werden die Dokumentationspflichten für Waldbesitzer in den entsprechenden Regionen spürbar verringert. Das ist sinnvoll, um die Ressourcen für die Durchsetzung der EUDR gezielt auf Regionen mit hohem Entwaldungsrisiko lenken zu können.“
Deutschland hat nachweislich kein Entwaldungsproblem, wie auch das Bundeslandwirtschaftsministerium wiederholt betont hat. Vielmehr ist die Waldfläche in Deutschland kontinuierlich gewachsen. Solchen Trends kann durch das auf Initiative der CDU-Abgeordneten Christine Schneider zustande gekommene Votum des Europaparlaments nun auf EU-Ebene Rechnung getragen werden. „Die vom Parlament verabschiedeten Beschlüsse legen die Grundlage für eine praxisnahe Anwendung der EUDR, welche die Erfolge und die Erfordernisse nachhaltiger Forstwirtschaft berücksichtigt.“ Prinz zu Waldeck mahnt: „Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir ist angesichts der fehlenden politischen Mehrheit der Regierung in Deutschland aufgefordert, seinerseits dem Mehrheitswillen des Europaparlaments nicht im Wege zu stehen. Vor fragwürdigen politischen Manövern ist schon aufgrund des enormen Handlungsdrucks bei der EUDR zu warnen. Die Entbürokratisierung der EUDR ist dringend erforderlich.“
Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, ergänzt: „Wir begrüßen die pragmatischen Änderungen des Verordnungsvorschlags, insbesondere die Einführung einer Null-Risiko-Kategorie. Mit der ebenfalls vom Parlament vorgeschlagenen Verschiebung des Geltungsbeginns der EUDR sind die Voraussetzungen für eine sachgerechte Umsetzung der Verordnung geschaffen. Die von allen Seiten oft bekräftigten Bekenntnisse zum Bürokratieabbau müssen nun in die Tat umgesetzt werden. Wir fordern den Rat, insbesondere die noch amtierende Bundesregierung, auf, dem Votum des Europaparlaments zu folgen.“
Über die Familienbetriebe Land und Forst
Als Dachorganisation von elf Landesverbänden vertreten wir erfolgreich die Interessen von land- und forstwirtschaftlichen Familienbetrieben auf nationaler und europäischer Ebene. Wir setzen uns für den Schutz des privaten Eigentums und die Stärkung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum ein. Als Sprachrohr für unsere Mitglieder befinden wir uns im ständigen Dialog mit allen relevanten Stakeholdern. Unser Engagement gilt der unternehmerischen Freiheit und einer verantwortungsvollen, generationengerechten Politik.
Über AGDW - Die Waldeigentümer
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW – Die Waldeigentümer) vertritt die Interessen des Privat- und Körperschaftswaldes gegenüber Parlamenten, Bundesministerien, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit. Mit ihren 13 regionalen Mitgliedsverbänden steht die AGDW für mehr als zwei Drittel der Waldfläche Deutschlands und die rund 2 Millionen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Deutschland. Eine proaktive Waldbewirtschaftung ist für uns Grundlage nachhaltigen Handelns in Wirtschaft und Gesellschaft. Wir lassen uns leiten vom generationenübergreifenden Verantwortungsbewusstsein für eine in Freiheit und Vielfalt gestaltete Umwelt.
Pressemitteilung der AGDW - Die Waldeigentümer und der Familienbetriebe Land und Forst vom 14.11.2024