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23.02.2026

AGDW - Die Waldeigentümer: EU-Kommission bleibt W-VO-Kostenanalyse schuldig

Notwendige Analyse von Finanzierungslücken seit einem halben Jahr überfällig

Im zweiten Jahr nach Inkrafttreten der EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) ist neben den inhaltlichen Unzulänglichkeiten der Verordnung weiterhin völlig unklar, wie das umstrittene Vorhaben finanziert werden soll. Wie der Verband AGDW – Die Waldeigentümer kritisiert, ist eine belastbare Kostenschätzung seitens der Europäischen Kommission ebenso wenig absehbar wie eine Perspektive zur Finanzierung der bei der Umsetzung der W-VO anfallenden Kosten.

Laut der Verordnung sollte die EU-Kommission spätestens bis Mitte August 2025 eine Analyse zu den möglichen Kosten der W-VO-vorlegen. Doch auch ein halbes Jahr nach Fristablauf fehlt dieser Bericht weiterhin. „Während die Kommission den Mitgliedstaaten einen engen Zeitplan zur Umsetzung der W-VO auferlegt, erledigt Brüssel seine W-VO-Hausaufgaben nicht“, stellt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter fest. „Wenn mit EU-Recht neue Verpflichtun¬gen zu Lasten der Mitgliedstaaten geschaffen werden, muss die Finanzierung geklärt sein. Das ist bei der W-VO bislang nicht erkennbar.“
Dass die Kommission eine W-VO-Kostenanalyse offenbar scheut, verwundert angesichts der kaum überschaubaren Risiken der Verordnung nicht. Während die Fachwelt weitgehend einig ist, dass die Waldökosysteme sich angesichts der Auswirkungen des Klimawandels in einem tiefgreifenden, dynamischen Wandel befinden, setzt die W-VO auf die Wiederherstellung überkommener Lebensraumtypen (LRT). „Ein erfolgreich angelaufener Waldumbau hin zu leistungsfähigen Mischbeständen mit klimaangepassten Baumarten droht auf diese Weise ausgebremst zu werden“, warnt Prof. Bitter. Die W-VO in ihrer aktuellen Form müsse daher dringend überarbeitet werden. Diese Position vertritt auch der Freistaat Bayern. So hat die bayerische Staatsregierung jüngst eine Bundesratsinitiative angekündigt, um die W-VO außer Kraft zu setzen bzw. grundlegend zu überarbeiten. Dafür setzt sich die AGDW auch mit der Kampagne #LandschafftZukunft ein. „Leitbild müssen zukunftsorientiert gestaltete Waldökosysteme sein, die mit einem zielgerichtet erweiterten Baumartenspektrum den Herausforderungen des Klimawandels und der nachfolgenden Standortsdrift gewachsen sind“, unterstreicht der AGDW-Präsident.
Der Ersatz, der heute noch in Deutschland dominierenden Buchen-Lebensraumtypen durch auf längere Sicht standortsgerechte Flaumeichen-Lebensraumtypen, der von Verfechtern der W-VO ins Spiel gebracht wird, ist tatsächlich keine Lösung. Bedeutet dies doch den sukzessiven Verlust des bisher ausgewiesenen Typs und damit dessen stetige Verschlechterung. Angesichts einer solchen Dynamik ist das Verschlechterungsverbot der W-VO kaum einzuhalten und das Verbesserungsgebot grundsätzlich nicht umzusetzen. Dessen ungeachtet wird in Deutschland bereits am nationalen Wiederherstellungsplan zur W-VO gearbeitet.
„Angesichts der aufgezeigten strukturellen Mängel sind die Kosten der Verordnung nahezu unkalkulierbar. Gleichwohl wären realistische, transparente Kostenabschätzungen zur W-VO unabdingbar, um die Auswirkungen der Vorgaben umfassend beurteilen zu können“, mahnt AGDW-Präsident Bitter. „Vor dem Hintergrund der inhaltlichen und finanziellen Unwägbarkeiten der W-VO ist ein vorläufiger Stopp der W-VO-Umsetzung, wie sie die CDU-Europaabgeordnete Christine Schneider aus der Europäischen Volkspartei (EVP) fordert, nur konsequent und folgerichtig“, betont Prof. Bitter. Ein solcher „Stop-the-Clock“-Schritt sei geboten, um notwendige Korrekturen an der W-VO einzuleiten.
„Wenn sich aus internationalen Verpflichtungen Deutschlands, insbesondere auf EU-Ebene, Handlungsbedarf in der Fläche ergibt, so sind die entsprechend auszugestaltenden Maßnahmen auch durch den Bund beziehungsweise die EU zu finanzieren“, erklärt Bitter. Dies gilt vor allem für den Privat- und Körperschaftswald, aber unter Berücksichtigung einer spezifischen Additionalität, die sich aus den besonderen Verpflichtungen bei der Bewirtschaftung öffentlicher Wälder ergibt, auch für den Staatswald der Bundesländer.

Über AGDW – Die Waldeigentümer

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW – Die Waldeigentümer) vertritt die Interessen des Privat- und Körperschaftswaldes gegenüber Parlamenten, Bundesministerien, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit. Mit ihren 13 regionalen Mitgliedsverbänden steht die AGDW für mehr als zwei Drittel der Waldfläche Deutschlands und die rund 2 Millionen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Deutschland. Eine proaktive Waldbewirtschaftung ist für uns Grundlage nachhaltigen Handelns in Wirtschaft und Gesellschaft. Wir lassen uns leiten vom generationenübergreifenden Verantwortungsbewusstsein für eine in Freiheit und Vielfalt gestaltete Umwelt.

Pressemitteilung der AGDW - Die Waldeigentümer vom 23.02.2026

 


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