Aktuelles
19.11.2025
AGDW - Die Waldeigentümer und FabLF: Deutsche Umsetzungspläne zum EU-Umweltstrafrecht gefährden nachhaltige Land- und Forstwirtschaft
Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt stößt in der Land- und Forstwirtschaft auf Ablehnung. Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst warnen in ihrer Stellungnahme zum Entwurf, dass die geplanten Regelungen tief in bewährte Bewirtschaftungsabläufe eingreifen und die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen erheblich beeinträchtigen könnten.
Besonders problematisch ist aus Sicht von AGDW und Familienbetrieben die Einführung sogenannter Eignungsdelikte. Damit wird bereits die abstrakte Möglichkeit einer Umweltbeeinträchtigung strafbar, und zwar unabhängig davon, ob ein Schaden entsteht. Zusätzlich führt die im Entwurf vorgesehene Definition des Begriffes „Ökosystem“ zu gravierender Rechtsunsicherheit. Die Definition bleibt so unbestimmt, dass für Bewirtschafter kaum noch nachvollziehbar ist, wo fachlich notwendige Bewirtschaftung endet und eine potenziell strafbare Handlung beginnen soll. Damit droht ein Zustand, in dem selbst reguläre Eingriffe wie Durchforstung oder Pflegearbeiten als Eingriff in ein Ökosystem gewertet werden könnten.
„Die geplanten Regelungen schießen weit über den von der EU gesteckten Rahmen hinaus und bewirken eine Ausweitung des Strafrechts auf Bereiche, die bisher bewusst dem entsprechenden Fachrecht bzw. dem Ordnungswidrigkeitenrecht unterworfen waren. Damit droht eine unverhältnismäßige Verschärfung, die normale und fachrechtlich zulässige Bewirtschaftungstätigkeiten unter Generalverdacht stellt. Wenn sich Waldbesitzende und Forstunternehmen sorgen müssen, ob eine übliche waldbauliche Maßnahme als strafbare Handlung zu werten ist, gerät nicht nur die nachhaltige Waldbewirtschaftung in Gefahr, sondern auch die Rechtsordnung in Schieflage“, kritisiert AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter.
Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst erklärt: „Mit den Vorgaben des Referentenentwurfs wird die Substanz des Eigentumsbegriffs ausgehöhlt und die nachhaltige Bewirtschaftung zur Sicherstellung der Nahrungsmittel- und Rohstoffversorgung faktisch blockiert. Was die Flächennutzer angesichts ohnehin schon schwieriger wirtschaftlicher und unsicherer politischer Rahmenbedingungen benötigen, ist Planungssicherheit statt strafrechtlicher Risiken.“
Die Verbände fordern vor diesem Hintergrund eine umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfs. „Notwendig sind klare und praxistaugliche Regelungen, die Rechtsicherheit schaffen und die nachhaltige Bewirtschaftung stärken, statt sie gegebenenfalls zu kriminalisieren“, so Bitter und Elverfeldt.
Über die Familienbetriebe Land und Forst
Als Dachorganisation von elf Landesverbänden vertreten wir erfolgreich die Interessen von land- und forstwirtschaftlichen Familienbetrieben auf nationaler und europäischer Ebene. Wir setzen uns für den Schutz des privaten Eigentums und die Stärkung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum ein. Als Sprachrohr für unsere Mitglieder befinden wir uns im ständigen Dialog mit allen relevanten Stakeholdern. Unser Engagement gilt der unternehmerischen Freiheit und einer verantwortungsvollen, generationengerechten Politik.
Über AGDW – Die Waldeigentümer
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW – Die Waldeigentümer) vertritt die Interessen des Privat- und Körperschaftswaldes gegenüber Parlamenten, Bundesministerien, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit. Mit ihren 13 regionalen Mitgliedsverbänden steht die AGDW für mehr als zwei Drittel der Waldfläche Deutschlands und die rund 2 Millionen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Deutschland. Eine proaktive Waldbewirtschaftung ist für uns Grundlage nachhaltigen Handelns in Wirtschaft und Gesellschaft. Wir lassen uns leiten vom generationenübergreifenden Verantwortungsbewusstsein für eine in Freiheit und Vielfalt gestaltete Umwelt.
Pressemitteilung der AGDW - Die Waldeigentümer und der Familienbetriebe Land und Forst vom 19.11.2025