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18.09.2025

AGDW - Die Waldeigentümer: Klimaresilienten Waldumbau nicht ausbremsen: Wiederherstellungs-Verordnung muss auf den Prüfstand

AGDW und Familienbetriebe Land und Forst lehnen die praxisfernen EU-Vorgaben und das deutsche Durchführungsgesetz ab

Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) stößt aufgrund ihrer schweren Defizite auf breite Ablehnung in der Forstwirtschaft. Das ist im Zuge der gestrigen W-VO-Informationsveranstaltung von Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium deutlich geworden. Privat- und Kommunalwald ebenso wie Staatsforstbetriebe meldeten ihre zahlreichen Vorbehalte an. „Die Antworten der Ministerien und Behördenvertreter auf die vielen offenen Fragen haben unsere massiven Bedenken noch verstärkt“, betonen AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter und Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst. „Obwohl zentrale Aspekte zu Auslegung, Durchführung und Finanzierung der W-VO nach wie vor ungeklärt sind, wird das Projekt im Schweinsgalopp mit extrem engem Zeitplan weiter vorangetrieben. Es soll schnell gehen, solide ist das nicht“, kritisierte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter. Die Zweifel an den Zielen und der Umsetzbarkeit der W-VO seien größer denn je, in allen Waldbesitzarten. „Es bestehen fundamentale inhaltliche Schwächen, es mangelt an personellen und finanziellen Mitteln für die praktische Durchführung und es fehlt an einer echten Beteiligung der Flächennutzer vor Ort“, konstatierte der AGDW-Präsident.

Starre Leitbilder überwinden – Dynamik anerkennen

Die Verordnung krankt nach Ansicht von AGDW und Familienbetrieben Land und Forst an einem grundsätzlichen Konstruktionsfehler. „Mit der W-VO wird die Wiederherstellung von Lebensräumen angestrebt, die sich durch die Auswirkungen der Klimakrise so stark verändern, dass deren Sicherung kein erfolgreiches Zukunftsmodell sein kann. Ob es uns gefällt oder nicht: Die Waldökosysteme sind hinsichtlich Artenzusammensetzung und Struktur in einem dynamischen Wandel, den wir nicht mit dem Ziel der Konservierung von idealtypischen Vegetationszuständen aufhalten können. Der allgemein geforderte und vielfach geförderte Umbau zu klimaresilienten Mischbeständen mit einem erweiterten Baumartenspektrum droht ausgebremst zu werden“, konstatierte Prof. Bitter. Er machte zudem Vorbehalte gegenüber dem in der Verordnung für den Wald gewählten Indikatoren-Set geltend.

Grundrechtsträger außen vor

Die W-VO verpflichtet ausdrücklich zu einer frühzeitigen, transparenten und inklusiven Beteiligung aller relevanten Interessenträger. Dennoch sind die Flächennutzenden bislang außen vor geblieben, und das, obwohl die Bundesländer bereits zum 1. Oktober 2025 ihre W-VO-Flächenkulissen an das Bundesamt für Naturschutz melden müssen. „Die ausbleibende Beteiligung der Flächeneigentümer vor Ort werten wir als schwere Hypothek für das weitere Verfahren,“ erklärt Max von Elverfeldt. „Die Wiederherstellungs-Verordnung verkennt die Realität im Wald. Sie wirkt demotivierend auf Eigentümer und würde in ihrer jetzigen Fassung den klimastabilen Waldumbau ausbremsen. Statt Bürokratie abzubauen, schafft diese Verordnung neue Hürden und führt zu Eigentumseingriffen und erheblichen Rechtsunsicherheiten.“

Kostenfrage völlig offen

Offen blieb bei der Veranstaltung auch die mit der Umsetzung verbundene Kostenfrage, nachdem die EU-Kommission einen Pflicht-Termin zur Darlegung des Finanzierungsbedarfs ungenutzt verstreichen ließ. „Es ist nicht hinzunehmen, dass Brüssel die legitimen Anliegen der Waldbesitzenden und der Steuerzahlenden insgesamt ignoriert. Sie haben ein Recht auf eine transparente Darlegung der Belastungen und auf eine Folgenabschätzung“, unterstreichen von Elverfeldt und Prof. Bitter. Es wurde bei der Veranstaltung deutlich, dass die Finanzierung von notwendigen Maßnahmen im Zuge der W-VO nicht als langfristig gesichert angesehen werden kann. Dabei sind ein kooperativer Ansatz und klare Finanzierungszusagen für die Akzeptanz von Wiederherstellungsmaßnahmen im Wald unverzichtbar. „Vor dem Hintergrund der elementaren Mängel und einer Vielzahl ungelöster Verfahrensfragen lehnen die Waldbesitzenden die W-VO ab“, hoben Prof. Bitter und von Elverfeldt hervor.

Über die Familienbetriebe Land und Forst
Als Dachorganisation von elf Landesverbänden vertreten wir erfolgreich die Interessen von land- und forstwirtschaftlichen Familienbetrieben auf nationaler und europäischer Ebene. Wir setzen uns für den Schutz des privaten Eigentums und die Stärkung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum ein. Als Sprachrohr für unsere Mitglieder befinden wir uns im ständigen Dialog mit allen relevanten Stakeholdern. Unser Engagement gilt der unternehmerischen Freiheit und einer verantwortungsvollen, generationengerechten Politik.

Über AGDW – Die Waldeigentümer
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW – Die Waldeigentümer) vertritt die Interessen des Privat- und Körperschaftswaldes gegenüber Parlamenten, Bundesministerien, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit. Mit ihren 13 regionalen Mitgliedsverbänden steht die AGDW für mehr als zwei Drittel der Waldfläche Deutschlands und die rund 2 Millionen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Deutschland. Eine proaktive Waldbewirtschaftung ist für uns Grundlage nachhaltigen Handelns in Wirtschaft und Gesellschaft. Wir lassen uns leiten vom generationenübergreifenden Verantwortungsbewusstsein für eine in Freiheit und Vielfalt gestaltete Umwelt.

Pressemitteilung der AGDW - Die Waldeigentümer vom 18.09.2025

 


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