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06.07.2020

Land stockt Finanzhilfen für Waldbesitzer auf

14. Juli 2020

Die Umweltministerin stellte gestern im Wald bei Bonn neue Fördermöglichkeiten für durch Sturm-, Dürre- und Käfer-geschädigte Waldbesitzer vor.
Forstamtsleiter Uwe Schölmerich machte gleich zu Beginn des Treffens den zahlreichen Journalisten deutlich, dass wir uns nicht nur in einer Waldwirtschaftskrise, sondern in einer echten Waldkrise befinden. Längst sind nicht nur die Fichten, sondern immer stärker auch heimische Baumarten betroffen. Der Wald von heute wird sich ändern. Dies müssten Waldbesitzer und Förster aktiv angehen, denn nur Mischungen aus mehreren Baumarten können auf die Dauer eine nachhaltige Waldbewirtschaftung mit den vielen benötigten Funktionen gewährleisten, so Schölmerich.
Nach der Vorstellung der verschiedenen Hilfspakete gab die Ministerin gleichzeitig den Startschuss für die 37. Waldzustandserhebung in NRW.

Trotz millionenschwerer Hilfspakete wurde durch einfache Berechnungen der zu bewältigenden Aufgaben allen Journalisten klar, dass die Gelder die tatsächlichen Schäden im Wald nicht annähernd abfedern können. Waldbesitzer benötigen hingegen eine langfristige Perspektive. Das sieht auch die Umweltministerin. Sie sicherte den Waldbesitzern zu, dass sie sich weiterhin für die im Waldpakt vereinbarte „Baumprämie“, also der Honorierung der von den Waldbesitzern erbrachten Leistungen für die Allgemeinheit, einsetzen wird. Der Wald trägt im beachtlichen Umfang zur CO2-Reduzierung bei und diese Leistung solle ihm bzw. dem Waldbesitzer auch wieder zugutekommen, sagte Heinen-Esser vor den Journalisten. Doch nicht nur die CO2-Honorierung gilt es dabei zu beachten. Schließlich haben viele Bürger gerade in Corona-Zeiten erlebt, wie wichtig die Wälder auch für die Erholung der Bevölkerung sind, so die Ministerin.

Wie es mit den Hilfsgeldern weitergeht, werden wir laufend berichten.
Alle Waldbesitzer, die beabsichtigen, Förderanträge auf Grundlage der FöRl „Extremwetterfolgen“ zu stellen, sollten dies zeitnah in Angriff nehmen. Die Abgabe kompletter Anträge erleichtert und beschleunigt die Bewilligung der Maßnahmenförderung.

Waldbauernverband NRW

Die Pressemeldung des Umweltministeriums vom 13. Juli 2020

Land gibt zusätzlich 28 Millionen Euro Sondermittel für Wald und Holzwirtschaft

Umweltministerin Heinen-Esser: Mit den Sondermitteln ergänzen wir die bestehende Förderung, um der Forst- und Holzwirtschaft in der aktuellen Extremsituation zielgerichtet zu helfen und die Waldzukunft nachhaltig zu gestalten. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zusätzliche Sondermittel in Höhe von 28 Millionen Euro für den Wald und die Holzwirtschaft zur Verfügung. Dies kündigte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser am Montag (13. Juli 2020) bei einem Treffen mit dem Waldbauernverband und dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW im Kottenforst an. "Mit den zusätzlichen Sondermitteln ergänzen wir die bestehende Förderung, um der Forst- und Holzwirtschaft in der aktuellen Extremsituation zielgerichtet zu helfen und die Waldzukunft nachhaltig zu gestalten", sagte Heinen-Esser.
Das erneut warme und trockene Frühjahr führt zu einer dramatischen Verschärfung der Borkenkäfer-Schäden in den nordrhein-westfälischen Fichtenwäldern. 2020 wird ein Anstieg des Fichten-Schadholzes durch Sturm, Dürre und Borkenkäfer auf rund 34 Millionen Kubikmeter erwartet (davon rund 19 Millionen Kubikmeter in 2018/2019). In den kommenden Wochen werden Expertinnen und Experten die Gesundheit von rund 10.000 Einzelbäumen untersuchen, um ein genaues Lagebild zum Zustand der Hauptbaumarten in Nordrhein-Westfalen zu erhalten.

Die zusätzlichen Sondermittel sollen bei der Überwindung der dramatischen Borkenkäfer-Schäden und der Auswirkungen der Corona-Pandemie helfen und zur Entwicklung vielfältiger und klimastabiler Mischwälder beitragen. Genutzt werden sollen die Mittel für rasche und unbürokratische Hilfen, beispielsweise
• zur Waldbrandvorsorge oder bei der Beseitigung von Gefahrenbäumen zur Sicherung der öffentlichen Infrastrukturen,
• zur Stärkung der Forst- und Holzwirtschaft in den Bereichen Digitalisierung und Holzbau sowie in der Aus- und Fortbildung und
• zur Unterstützung der Wiederbewaldung der Schadflächen im Privat- und Kommunalwald.

Die möglichen Projekte und Hilfsangebote wird das Umweltministerium kurzfristig mit den Partnern aus Forst- und Holzwirtschaft beraten. Ziel ist es, die Mittel bereits in diesem Jahr für entsprechende Initiativen zur Verfügung zu stellen.
Über 57 Millionen Euro für Wald, Forst- und Holzwirtschaft in 2020
Die zusätzlichen Sondermittel für Wald und Holzwirtschaft ergänzen die forstlichen Förderrichtlinien, über die in diesem Jahr rund 26 Millionen Euro für die Unterstützung der Waldbäuerinnen und Waldbauern zur Verfügung stehen. Am 3. Juli 2020 hatte das Umweltministerium bereits eine überarbeitete und ergänzte Fassung der Förderrichtlinie Extremwetterfolgen veröffentlicht. Darüber hinaus stehen für die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse und die Stärkung der Holzverwendung 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt stehen damit im Jahr 2020 rund 57,5 Millionen Euro zur Unterstützung der Forst- und Holzwirtschaft in Nordrhein-Westfalen bereit. Zur Unterstützung der Wiederbewaldung hat die Landesregierung bereits beschlossen, in den nächsten 10 Jahren insgesamt 100 Millionen Euro bereitzustellen.
Auch der Bund hat im Rahmen seiner aktuellen Hilfen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zusätzliche Mittel für Wald, Forst- und Holzwirtschaft zugesagt. "Die weiteren Hilfen des Bundes sind wichtig und dringend erforderlich. Wir setzen uns dafür ein, dass sich die Mittelverteilung des Bundes an den tatsächlichen Schäden orientiert, denn für die Waldbäuerinnen und Waldbauern in Nordrhein-Westfalen sind die Schadensbewältigung und die Wiederbewaldung echte Mammutaufgaben mit essentieller Bedeutung für Natur und Mensch", erläuterte Ministe-rin Heinen-Esser.

"Mit den zusätzlichen Sondermitteln und der ergänzten Extremwetter-Richtlinie leistet das Land wichtige Unterstützung in der aktuellen Extremsituation. Damit diese Waldhilfen auch in Gänze noch dieses Jahr den geschädigten Wäldern zu Gute kommen, sind weitere Anpassungen an der Extremwetter-Richtlinie erforderlich, insbesondere muss über die Förderhöchstgrenze nachgedacht werden. Stürme, Dürre, Borkenkäfer, dazu die Corona-Auswirkungen auf den Holzmarkt und die Waldbrände im Frühjahr erfordern gemeinsames Handeln auf allen Ebenen. Wichtig ist für die Waldbesitzenden, dass auch die angekündigten Konjunktur-Mittel des Bun-des schnell in der Fläche ankommen", so Dr. Philipp Freiherr Heereman, Vorsitzender des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen, im Rahmen des Waldbesuchs.

Andreas Wiebe, Leiter des Landesbetriebs Wald und Holz NRW sicherte zu: "Die Revierleitungen und Forstleute von Wald und Holz NRW stehen für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern als bewährte Ansprechpartner und Berater zu den jeweils passenden Fördermöglichkeiten bereit."

 


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