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08.09.2026

SGV: Benehmensverfahren neuer Rundwanderweg Womelsdorf (Erndtebrück)

 

Sofern Sie mit Ihrem Privatwaldbesitz betroffen sind, können Sie sich mit Ihrer Bezirksgruppe Siegen-Wittgenstein besprechen und bis spätestens 16. Oktober 2026 eine schriftliche Stellungnahme direkt beim SGV abgeben. Keine Stellungnahme wird als Zustimmung gewertet.

Weitere Infos und die Karten sind auf der Website des SGV hinterlegt.