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03.03.2023

AGDW - Die Waldeigentümer: Waldbesitzer sollten jetzt Wahlunterlagen beantragen - AGDW will gerechtere Beiträge durchsetzen

 

SVLFG-Sozialwahl 2023: Waldbesitzer sollten jetzt Wahlunterlagen beantragen

AGDW will mit eigener Liste gerechtere Beiträge durchsetzen – Auch Ehe- und Lebenspartner sind wahlberechtigt


Seit einigen Tagen verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) einen Fragebogen an ihre insgesamt 1,5 Mio. Versicherten, um festzustellen, wer in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) wahlberechtigt ist. Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer geht davon aus, dass eine Mehrheit der in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft unfallversicherten 800.000 Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen in der SofA-Gruppe wahlberechtigt ist, da diese in der Regel keine abhängig Beschäftigten haben (Familienangehörige zählen nicht mit). „Füllen Sie den Fragebogen noch heute aus und beantragen Sie für sich und unbedingt auch für Ihren Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner die Wahlunterlagen“, appellierte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter am Freitag in Berlin. „Um endlich gerechtere Beiträge zugunsten des Waldes herbeiführen zu können, brauchen wir ein starkes Mandat. Nur so können wir mit unseren Argumenten für Beitragsentlastungen im Kleinprivatwald in den Mitbestimmungsgremien der SVLFG durchdringen.“ Die AGDW tritt bei der Sozialwahl im Mai 2023 mit der Liste 2 „Waldbesitzerverbände“ an.

Auch die Mitglieder von Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) und Waldgenossenschaften sind wahlberechtigt. Volker Schulte, Spitzenkandidat der Liste 2 und Geschäftsführer der FBG Celler Land: „Es ist wichtig, dass alle Mitglieder der FBGen individuell den Fragebogen ausfüllen und so ihr Recht auf demokratische Mitbestimmung ausüben.“ Die AGDW bietet einen umfangreichen Service zum korrekten Ausfüllen des Fragebogens und der Wahlunterlagen an.
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sind in der Regel ab dem ersten Quadratmeter Waldbesitz in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung pflichtversichert und werden als Forstunternehmen eingestuft. Damit steht ihnen das Recht zu, mit der Sozialwahl alle sechs Jahre das Sozialparlament, bei der SVLFG Vertreterversammlung genannt, demokratisch neu zu bestimmen. Die Vertreterversammlung der SVLFG trifft wichtige Entscheidungen, u.a. zur Beitragsgestaltung.

Sie haben Fragen zur Beantragung Ihrer Wahlunterlagen?
Antworten geben die Ausfüllhilfen der AGDW sowie folgende Online-Fragestunden:

AGDW-Masterclass „Sozialwahl 2023 bei der SVLFG – Wahlunterlagen richtig beantragen“
17. März 2023, 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr, online
3. April 2023, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr, online (Wiederholungstermin)

Anmeldung: cdangel@waldeigentuemer.de
Ausfüllhilfen für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Forstbetriebsgemeinschaften und Waldgenossenschaften

Pressemitteilung der AGDW - Die Waldeigentümer vom 03.03.2023