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07.10.2021

Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021

 

Die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein- Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 ist am 17. September 2021 in Kraft getreten.

Abruf der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie unter diesem Link.

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