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24.11.2020

Nachhaltigkeitsprämie Wald

 

Die von Bundesministerin Julia Klöckner (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)) erlassene Förderrichtlinie „Nachhaltigkeitsprämie Wald“ oder auch „Bundeswaldprämie“ genannt, ist jetzt in Kraft gesetzt und kann ab sofort abgerufen werden.

Wer wie Hilfe erhält:

  • Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist eine Zertifizierung der Waldfläche nach den Programmen PEFC oder FSC. Die Prämie beträgt einmalig 100 Euro pro Hektar bei einer PEFC-Zertifizierung, 120 Euro pro Hektar bei Nachweis einer FSC-Zertifizierung.

  • Der Nachweis der Zertifizierung kann bis zum 30. September 2021 nachgereicht werden.

  • Die Prämie richtet sich an private und kommunale Waldbesitzer, die mindestens 1 Hektar Waldfläche besitzen.

  • Anträge können natürliche und juristische Personen bis zum 30. Oktober 2021 stellen.


  • Die Auszahlung der Prämie muss bis Ende 2021 abgeschlossen sein, da es sich um Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm handelt. Die Antragstellung erfolgt mit einem Online-Formular auf der Website www.bundeswaldpraemie.de
    Hier finden Sie auch weitere Informationen rund um die Prämie und ihre Beantragung.

    Sofern Sie darüber hinausgehende Fragen zur Beantragung haben sollten, wenden Sie sich bitte direkt an die FNR.

    Viele Waldeigentümer sind durch die Mitgliedschaft in einem Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss zertifiziert und haben kein eigenes Zertifikat vorliegen, welches Sie für die Beantragung verwenden könnten. In einem solchen Fall muss der Forstwirtschaftliche Zusammenschluss den Mitgliedern eine Bescheinigung aushändigen, in der die PEFC-Registriernummer und das Gültigkeitsdatum des Zertifikats genannt wird.
    In Absprache mit der FNR hat Herr Norbert Leben, Vizepräsident der AGDW - Die Waldeigentümer und Präsident des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen, hierzu eine Muster – Bescheinigung geschrieben, die alle fördernotwendigen Informationen bezüglich der Zertifizierung beinhaltet. Gerne können die Vertreter unserer FBG-Mitglieder dieses Musterschreiben als Word-Datei in der Geschäftsstelle des Waldbauernverbandes anfordern.
    WBV-NRW, 4. Dezember 2020