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17.02.2020

„Wald und Wild gehören zusammen“ - Gemeinsames Positionspapier von fünf Verbänden zur Eigenverantwortung und Solidarität

 

Waldbauern und Jäger in Nordrhein-Westfalen sind nach außergewöhnlichen Sturmereignissen und Trockenjahren in gemeinsamer Sorge um die Zukunft des Waldes. „Es besteht kein Zweifel, dass angesichts der anstehenden Wiederaufforstungsarbeiten der Wildbestand in diesen Bereichen reduziert und dazu auch finanzielle Hilfe durch das Land, etwa beim Einsatz jagdlicher Einrichtungen, geleistet werden muss“, heißt es in einem gemeinsamen Papier des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen, des Waldbauernverbands NRW, der Familienbetriebe Land und Forst Nordrhein-Westfalen, des Rheinischen Verbands der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften und des Verbands der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe.

Die Vorsitzenden Ralph Müller-Schallenberg, Dr. Philipp Freiherr Heereman, Max Freiherr von Elverfeldt, Dr. Arno Becker und Clemens Freiherr von Oer haben das Papier auf der Dortmunder Messe Jagd & Hund vereinbart. Darin erkennen die Verbände an, dass die Landesregierung die großen Herausforderungen im Blick und tatkräftige Unterstützung zugesagt hat. Die Verbände stellen folgende gemeinsame Positionen „in gelebter Eigenverantwortung und Solidarität“ fest:


  1. Im Hinblick auf die besondere potentielle Gefährdung von Baumpflanzen durch Rehwildverbiss ist die Jägerschaft aufgerufen, die Rehwildbejagung zu intensivieren und ähnlich wirkungsvoll zu steigern wie nach dem Ausnahmesturm Kyrill oder beim Schwarzwild zur Eindämmung des Verbreitungsrisikos der Afrikanischen Schweinepest. Wir bekennen uns insofern auch zum Inhalt des sog. Waldpaktes vom 10. Dezember 2019, als die Grundvoraussetzung für den Aufbau klimaangepasster Wälder ein Schalenwildbestand ist, der eine natürliche Verjüngung der Hauptbaumarten grundsätzlich ohne Schutzmaßnahmen ermöglicht. Zur Erzielung standortangepasster Mischwälder durch einen Baumartenwechsel wird in den meisten Fällen jedoch nicht auf Schutzmaßnahmen verzichtet werden können. Durch eine alleinige Erhöhung des Abschusses wird das angestrebte waldbauliche Ziel hier nicht zu erreichen sein. Nur mit einer zielgerichteten und an den betroffenen Flächen ausgerichteten Bejagung sind die waldbaulichen Ziele zu erreichen. Der Wildbestand muss (auch nach den einschlägigen Bestimmungen) immer angemessen sein. Vereinbarungen zwischen Grundeigentümern und
    Jagdausübungsberechtigten über bestimmte Abschussquoten sind beim Rehwild immer und bei den anderen
    wiederkäuenden Schalenwildarten im gesetzlichen Rahmen möglich.

  2. Die gesetzlichen Jagdzeiten bieten Gestaltungsspielraum. Vor allem soll die Jagdzeit auch auf weibliches Rehwild und Kitze im September zur intensiven Bejagung genutzt werden. Eine Vorverlegung der Jagdzeit auf Rehbock und Schmalreh ab Anfang/Mitte April kann sinnvoll sein. Dies allerdings nur in bestimmten Gebietskulissen (Waldregionen) gefährdeter und aufzuforstender Wälder und einem Ausnahmezeitraum von fünf Jahren und nur unter Berücksichtigung von Waidgerechtigkeit und Tierschutz und unter Einbeziehung der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Neben dieser räumlichen und zeitlichen Begrenzung muss weiterhin im Einzelfall eine individuelle Behandlung möglich sein.

  3. Bund, Land und Kommunen sind aufgefordert, ihrer Vorbildfunktion für den Waldumbau gerecht zu werden und wissenschaftliche Lösungen aufzuzeigen. Artenvielfalt im Wald muss Sträucher und Krautpflanzen ebenso einschließen wie die Tierarten. Wald und Wild gehören zusammen.

  4. Direkt bei Wiederaufforstung oder Sukzession sind ausreichend Jagdschneisen einzuplanen, damit auch in den besonders kritischen Folgejahren die allseits geforderte intensive Bejagung erfolgen kann. Die Lage solcher Schneisen sollten von Waldeigentümern und Jagdausübungsberechtigten gemeinsam vor Ort festgelegt werden.

  5. In Nordrhein-Westfalen sind bewährte Bejagungsstrategien zur Unterstützung landesweiter Wiederaufforstungsmaßnahmen seit Kyrill bekannt und beschrieben. Sowohl die Empfehlungen für die Wiederbewaldung der Orkanflächen in Nordrhein-Westfalen (2007) als auch das Waldbaukonzept NRW (2018) als Umsetzungsprojekt im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie Wald NRW enthalten wissenschaftlich basierte und praxiserprobte Handlungskonzepte, auf deren Basis auch die aktuelle Aufgabe gemeistert werden kann.

  6. Eine sachgerechte Besucherlenkung nach entsprechender Aufklärung der Bevölkerung darf kein Tabu sein, um die Ziele der Waldsicherung und Waldaufforstung zu erreichen.

LJV vom 03.02.2020