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22.03.2019

Förderung der Maßnahmen zur Käferbekämpfung ab sofort möglich

 

Das Ministerium hat den Regionalforstämtern per Erlass die Förderung von "Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen" übertragen. Jedes Regionalforstamt erhält zunächst eine Zuteilung in Höhe von 25.000 € für "unverzügliche Bewilligungen". Insgesamt stehen für 2019 Kassenmittel in Höhe von 1,248 Millionen Euro zur Verfügung.
Wegen der Dringlichkeit der Maßnahmen werden keine Stichtage oder Projektauswahlkriterien zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass vollständig eingereichte und genehmigungsfähige Anträge direkt bewilligt werden.

Die Förderung fußt in der Sache auf der Erweiterung der GAK. Diese Bundesförderrichtlinie muss zur Anwendung in den Bundesländern noch in Landesrecht umgesetzt werden. Laut Auskunft des Ministeriums befindet sich die entsprechende Förderrichtlinie derzeit in der Ressortabstimmung. Daher werden die jetzt zur Verfügung gestellten Gelder auf der rechtlichen Grundlage der Landeshaushaltsordnung (§44) bewilligt. Nach unseren Informationen ist damit ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ausgeschlossen.

Gefördert werden insektizid freie Waldschutzmaßnahmen wie die Überwachung von Schadorganismen (=Käfer) oder die Bekämpfung von Schadorganismen durch Maßnahmen der Aufarbeitung, dem Abtransport oder dem Hacken der Resthölzer. Auch die Anlage von Holzlagerplätzen wird bezuschusst.
Das Antragsformular wird auch auf der Homepage des Landesbetriebes Wald und Holz NRW abrufbar sein unter www.wald-und-holz.nrw.de unter der Rubrik Forstwirtschaft/Förderung. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Regionalforstamt.

Der Waldbauernverband begrüßt, dass die Waldbesitzer zur Bekämpfung der Borkenkäferkalamität (endlich) eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Gleichzeitig kritisiert der Waldbauernverband jedoch, dass die Fördergrundlage der GAK in NRW nicht 1:1 übernommen wird.
Auch sieht der WBV die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel im Hinblick auf den Umfang der Katastrophe als deutlich zu niedrig an. Der Waldbauernverband ist hier weiterhin politisch aktiv, um Nachbesserungen zu erhalten.

Der Waldbauernverband empfiehlt allen Waldbesitzern dringend, die Fördermöglichkeiten zeitnah auszuschöpfen.

Hier finden Sie den Erlass und das Antragsformular.