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02.11.2018

Verringerung des Risikos einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest - Umweltministerium NRW bittet Waldbesitzer um Unterstützung

 

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wendet sich mit der Bitte um Unterstützung an Sie, um das Aufkommen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Nordrhein-Westfalen zu verhindern.
Die ASP gilt für den Menschen als ungefährlich. Auch der direkte Kontakt von Menschen zu infizierten Tieren stellt kein Risiko für eine Anste-ckung dar.
Die ASP ist eine fieberhafte, hoch ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine) mit seuchenhaftem Verlauf, hoher Krankheitshäufigkeit und hoher Sterblichkeit. Verursacht wird die ASP durch ein Virus.
Seit 2014 tritt die ASP im Baltikum sowie in Polen bislang ausschließlich bei Wildschweinen auf. Wie auch schon den Medien zu entnehmen war, wurde am 13.09.2018 nur etwa 120 km von der Grenze zu Nordrhein-Westfalen entfernt bei tot aufgefundenen Wildschweinen in der Gemeinde Etalle/Südbelgien die ASP festgestellt.
Es wird vermutet, dass sich die Wildschweine an infektiösen Lebensmittelresten angesteckt haben. Da die Kadaver bereits stark verwest waren, ist davon auszugehen, dass sich das Seuchengeschehen in der dortigen Wildschweinpopulation etabliert hat. Daher ist besonders in der Grenzregion zu Belgien eine erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich.

Das Ministerium bittet daher die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer um erhöhte Aufmerksamkeit und um Unterstützung von Maßnahmen zur vorbeugenden Bekämpfung der ASP.

Es ist davon auszugehen, dass auch Menschen mit der mitgeführten Nahrung den Virus verbreiten können. Bitte unterstützen Sie die Kreisordnungsbehörden bei der Erstellung, Verteilung und Anbringung der Info¬tafeln an den Waldparkplätzen.
Es ist weiterhin davon auszugehen, dass aufgrund der verbreiteten Windwurf- und Käferschäden im Wald auch Saisonarbeitskräfte aus Osteuropa angeworben werden. Diese Berufsgruppe bringt zum Teil in ihren Heimatgebieten eingekaufte Lebensmittel mit, die möglicherweise belastet sind und in der Umwelt unbedacht entsorgt werden. Dort können diese infektiösen Lebensmittelreste von Wildschweinen aufgenommen werden und die ASP kann sich weiter ausbreiten.
Das Ministerium bittet daher darum, auch diesen Personenkreis für die ASP zu sensibilisieren und Ihnen die im Internet verfügbaren Merkblätter in der entsprechenden Landessprache zur Verfügung zu stellen.

Soweit Sie Jagdausübungsberechtigte sind, bittet das Ministerium um in-tensive Schwarzwildbejagung.

Zur schnellen Entdeckung ggf. infizierten Schwarzwildes ist eine umge-hende Beprobung verendeter Stücke notwendig. Daher ist beson-ders im deutsch-belgischen Grenzraum - auch im Rahmen der anstehenden Bewegungsjagden - verstärkt auf verendete Wildschweine zu achten und diese den zuständigen Veterinärämtern oder der Bereit-schaftszentrale des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucher-schutz (LANUV) unter der Telefonnummer 0201/714488 zu melden.

MULNV vom 31.10.2018