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21.12.2017

21.12.2017: AGDW - Die Waldeigentümer: LULUCF-Verordnung - Großer Erfolg für die nachhaltige Forstwirtschaft in Europa

 

Ein weiterer Meilenstein für die nachhaltige Forstwirtschaft in Europa ist gestern genommen worden. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter, in dem die Entscheidungen für den Europäischen Rat vorbereitet werden, hatte gestern (Mittwoch) dem Verhandlungsergebnis aus dem Trilog rund um die LULUCF-Verordnung (land use, land use-change and forestry) zugestimmt. Damit wurden die Änderungen angenommen, die insbesondere vom europäischen Waldbesitzerverband CEPF mit großem Nachdruck eingebracht wurden. „Dies ist ein großer Erfolg für die nachhaltige Forstwirtschaft in Europa“, sagte Philipp zu Guttenberg, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer und CEPF-Vizepräsident. „Die große Leistung des Clusters Forst und Holz für den Klimaschutz und für die Bioökonomie wird auch von den Institutionen in Brüssel anerkannt.“

Jetzt muss die Verordnung noch vom Europäischen Rat bestätigt und vom Europäischen Parlament verabschiedet werden.

Die zentrale Errungenschaft aus Sicht der AGDW – Die Waldeigentümer ist, dass der Forst- und Holzwirtschaft in den einzelnen Mitgliedstaaten größere Spielräume gelassen werden und diese dadurch ihr Potenzial im Klimaschutz voll ausspielen können. Dazu zählt, dass der Forstreferenzwert, der die maximal zu nutzende Holzmenge angibt, von den einzelnen Mitgliedstaaten flexibel gehandhabt werden kann. Dies ist ein wichtiger Punkt in den Verhandlungen gewesen, da die Bedingungen für die Forstwirtschaft innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind. Damit wird dem jeweiligen Bedarf der einzelnen Mitgliedstaaten mehr Rechnung getragen. Auch wurde ein Kompensationsmechanismus eingeführt, der die Senkenleistung des Forst- und Holzsektors des jeweiligen Mitgliedstaates berücksichtigt. Zu Guttenberg: „Dieses Ergebnis macht einmal mehr deutlich: Die Forstwirtschaft und die Waldeigentümer sind mobilisierungsfähig.“

Zudem trage eine nachhaltige Forstwirtschaft wesentlich zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels bei. In der finalen Fassung der EU-Verordnung zu LULUCF werde dies anerkannt und unterstützt. Das Verhandlungsergebnis rund um die LULUCF-Verordnung ist daher für die Waldeigentümer in Europa von großer Bedeutung: „Sie müssen sich im Waldbau längst auf die Auswirkungen des Klimawandels einstellen, damit die Wälder auch in hundert Jahren für die kommenden Generationen stabil und vielfältig sind.“
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Für den Hintergrund:

- Die LULUCF-Verordnung ist die dritte Säule der EU-Klimaschutzpolitik, die das Pariser Klimaschutzabkommen in den EU-Mitgliedstaaten umsetzt. Da Bäume beim Wachstum CO₂ aufnehmen und der Kohlenstoff auch in langlebigen Holzprodukten gespeichert wird, leistet der Sektor Forst und Holz einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre.

  • Immerhin nehmen Europas Wälder laut Eurostat jährlich rund zehn Prozent der gesamten EU-Treibhausgasemissionen auf. Mit Auslaufen des Kyoto-Protokolls (2020) und zur Umsetzung des Pariser Abkommens will die EU das weltweit erste LULUCF-Anrechnungssystem installieren. Bislang waren die EU-Mitgliedstaaten lediglich verpflichtet, über ihre Treibhausgasaufnahme und -emissionen zu berichten.


  • Aufgabe des Ausschusses der Ständigen Vertreter ist es, die Arbeiten des Rates der Europäischen Union vorzubereiten. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der Mitgliedstaaten, die den Rang von Botschaftern der EU-Länder bei der Europäischen Union haben. Den Vorsitz führt das EU-Land, das auch den Ratsvorsitz innehat.