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Aktuelles
15.05.2025 AGDW - Die Waldeigentümer: AGDW verlangt Beteiligung der Waldeigentümer bei der Wiederherstellungs-VerordnungAngesichts wachsender Unsicherheit über die Auswirkungen der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Wiederherstellungs-Verordnung – W-VO) auf die Flächenbewirtschaftung dringt der Verband AGDW – Die Waldeigentümer auf eine aktive Einbindung der Forstpraxis in den Entscheidungsprozess. „Die Waldbesitzenden müssen in die Umsetzung der Verordnung rechtzeitig einbezogen werden, das ist im Interesse aller Beteiligten“, erklärt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter zum Auftakt der heute in Orscholz im Saarland beginnenden Umweltministerkonferenz. Sorge bereiten den Waldbesitzenden unter anderem unzureichend begründete Indikatoren zur Einstufung geschädigter Ökosysteme sowie die völlig offene Frage der Finanzierung. Auch die Tatsache, dass die W-VO parallel zu bestehenden EU-Naturschutzrichtlinien wie der FFH- und Vogelschutzrichtlinie gelten soll, erhöht die Rechtsunsicherheit. „Für die Forstwirtschaft ist derzeit kaum absehbar, wie die Verordnung konkret umgesetzt werden soll“, warnt Prof. Bitter. Die AGDW begrüßt daher die Mahnungen aus verschiedenen Bundesländern wie Brandenburg und Sachsen, die sich klar gegen die W-VO positioniert haben. „Die angemessene Berücksichtigung der berechtigten Belange der Bundesländer ist ebenso unabdingbar wie die Einbeziehung der Flächeneigentümer, bevor der bundesweite Umsetzungsplan vorgelegt wird“, unterstreicht der AGDW-Präsident.
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