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10.07.2020

Weiterhin Abgabe von De-minimis-Erklärungen bei Extremwetterfolgen-Förderung erforderlich

10. Juli 2020

Nach heutiger Rücksprache mit dem Umweltministerium NRW müssen Waldbesitzer bei Inanspruchnahme von Förderung über die neuen Richtlinien „Extremwetterfolgen“ - entgegen unserer Information im vorherigen Waldbauern-Aktuell Nr. 34/2020 - leider immer noch De-minimis-Erklärungen einreichen. Die vorliegende neue RL „Extremwetterfolgen“ muss erst auf Grundlage der Notifizierung der Europäischen Kommission und des noch anzupassenden Förderbereichs F der GAK erneut geändert und im Ministerialblatt NRW veröffentlicht werden, damit die Abgabe einer De-minimis-Erklärung bei dieser Förderung entfallen kann, so die Aussage des Umweltministeriums NRW. Die erneute Anpassung der Förderrichtlinien wurde vom MULNV NRW zugesagt.

Alle Informationen zur RL Extremwetterfolgen finden Sie auf der Internetseite von Wald und Holz NRW.

Waldbauernverband NRW

 


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