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03.12.2018

03.12.2019: Bezirksregierung Düsseldorf: 1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf

Zweite Beteiligungsrunde vom 6. Dezember bis 17. Januar 2020. Sofern Sie mit Ihrem Privatwaldbesitz betroffen sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Bezirksgruppe. Das Amtsblatt Nr. 47 vom 21.11.19 für den Regierungsbezirk Düsseldorf mit zwei Anlagen ist über die Website der Bezirksregierung Düsseldorf abrufbar.

Lesen Sie hier einen Auszug aus dem Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 17.10.2018:

"...die Regionalplanungsbehörde Düsseldorf bereitet eine Änderung des RPD vor, um einem erhöhten Wohnbauflächenbedarf in der Region gerecht zu werden. Dazu evaluiert sie aktuell Potenziale und Bedarfe im Planungsraum und entwickelt ein Planungskonzept für die zusätzliche Festlegung von neuen Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) im Regionalplan. Der Umfang der Darstellungen wird sich dabei insbesondere an den Vorausberechnungen der Bevölkerung und der Haushalte orientieren, die aktuell von IT.NRW berechnet werden.
Gemäß § 8 ROG ist für diese Änderung eine strategische Umweltprüfung durchzuführen, um die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplanes auf die Schutzgüter zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten. Hierfür ist gemäß § 8 Abs. 1 ROG zunächst der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsrades des Umweltberichtes festzulegen; die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann, sind hierbei zu beteiligen (Scoping).
Zu diesem Zweck möchte ich Sie auf das über nachfolgenden Link erreichbare Scopingpapier aufmerksam machen. Darin informiere ich Sie über:
• Die Abgrenzung des Plangebietes und die allgemeine Planungsabsicht
• Untersuchungsrahmen, Gliederung und Methodik der Umweltprüfung
• Bereits vorliegende oder angefragte Datengrundlagen

Sie haben hiermit die Gelegenheit, beim Scoping mitzuwirken und zum vorgesehenen Untersuchungsrahmen bzw. zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Stellung zu nehmen. Ferner besteht die Möglichkeit für Hinweise zu Daten und Informationen, die aus Ihrer Sicht in der Umweltprüfung berücksichtigt werden sollten.
Gleichzeitig möchte ich Sie als die in Ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 ROG frühzeitig über meine Planungsabsichten unterrichten. Allgemeine Informationen zur beabsichtigten Änderung können auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf entnommen werden.
Gemäß § 9 Abs. 1 bitte ich Sie mir Informationen zu übermitteln über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere Ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind."


 


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