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Geänderte Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm -MAP), welche am 13.12.2003 in Bundesanzeiger 234 veröffentlicht worden sind.
Die geänderten Richtlinien kommen für Anträge ab dem 1. Januar 2004 zur Anwendung. Künftig können neben privaten Nutzern auch Kommunen, kommunale Einrichtungen und Kirchen Anträge im Rahmen des MAP stellen. Freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen können die Richtlinie aber erst nach der Genehmigung durch die EU-Kommission nutzen, damit ist in der ersten Jahreshälfte 2004 zu rechnen.
Die neuen Richtlinien gelten bis 31.12.2006, Anträge können bis zum 15.10.2006 gestellt werden. Über die Fortführung der Richtlinie wird im Rahmen einer Programmevaluierung im Herbst 2005 entschieden. Im Jahr 2004 stehen für das MAP 200 Mio. Euro (nach 190 Mio. Euro in 2003) zur Verfügung. Die Mittel werden bis 2006 kontinuierlich auf 230 Mio. Euro erhöht.
Die BBE-Verbesserungsvorschläge gemäss dem BBE-Positionspapier vom 28.11.2003 konnten in den vorliegenden Richtlinien vom BMU leider nicht mehr berücksichtigt worden, da die Richtlinien in der vorliegenden Form bereits bei der EU zur Notifizierung vorliegen. Das BMU hat aber die Bereitschaft signalisiert, nach der EU-Notifizierung und einer ersten Zwischenevaluierung des MAP in der 2. Jahreshälfte 2004 eine Nachbesserung des MAP gemäss den BBE-Vorschlägen zu überprüfen (für eine Lockerung der Emissionsanforderungen scheint diesbezüglich aber wenig Spielraum zu bestehen). Bezüglich der Prototypenregelung im MAP behält sich das BMU eine Einzelfallentscheidung vor, Ausnahmetatbestände und ein Ermessensspielraum sind möglich.
Die neuen Richtlinien sind ebenso wie die BBE-Stellungnahme vom 28.11.2003 auf der BBE-Homepage unter www.bioenergie.de abrufbar. Förderanträge können Sie ebenfalls über das Internet (www.bafa.de oder www.kfw.de) erhalten.
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