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07.04.2017 Sozialwahl 2017 - Wahlberechtigung
BEANTRAGEN SIE BITTE DIE WAHLUNTERLAGEN (siehe Muster) und geben Sie Ihrem Wald eine Stimme! WÄHLT WALD! LISTE 6 WALDBESITZERVERBÄNDE Für konkrete Entlastungen, bessere Lösungen für Forstbetriebsgemeinschaften und realistische Risikogruppen Die Wahlberechtigten erhalten mehrere Fragebögen Eine Vielzahl unserer Versicherten erhalten mehrere Fragebögen, da sie im Unternehmensverzeichnis mit mehreren Unternehmen gemeldet sind. Das führt zu der berechtigten Frage: „Darf ich wählen, darf ich 5 Mal wählen oder darf ich gar nicht wählen?“ Hier gilt auch: Bitte füllen Sie den/die Fragebögen aus und senden Sie diese/n zurück! Der Wahlausschuss entscheidet über die Wahlberechtigung. Fristverlängerung: Die SVLFG hat die Rücksendefrist für die Fragebögen/Anträge zur Sozialwahl verlängert. „Auf dem Anschreiben ist je nach Versand als Datum für die Rücksendung der 7. April 2017 bzw. der 12. April 2017 angegeben. Dabei handelt es sich um keine Ausschlussfrist. Da die Wahlunterlagen bis zum 11. Mai 2017 übermittelt sein müssen, wird die SVLFG auch alle bis Ende April eingehenden Fragebögen/Anträge noch bearbeiten.“ Bitte entnehmen Sie weitere Informationen aus der angehängten Pressemitteilung.
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