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20.12.2017

20.12.2017: Kartellrechtskonforme Änderung des Waldgesetzes in Rheinland-Pfalz

 

Der Ministerrat in Rheinland-Pfalz hat heute dem Entwurf zur Änderung des Landeswaldgesetzes und der Einleitung der Verbändeanhörung grundsätzlich zugestimmt. Eine Gesetzesänderung ist notwendig, weil sich das Land aufgrund wettbewerbsrechtlicher Bedenken des Bundeskartellamtes ab Januar 2019 vollständig aus dem Holzverkauf im Kommunalwald und im Privatwald über 100 ha Waldfläche zurück zieht. Kern dieses Änderungsentwurfs ist, dass die Verpflichtung des Landes zum kostenlosen Holzverkauf für Kommunen aufgehoben werden muss. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Aufbau eigener Vermarktungsstrukturen zu fördern.
Holz-Zentralblatt online vom 19.12.2017