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11.09.2017

Brüsseler CO₂-Politik fördert Raubbau am Wald im Ausland

 

Unter dem Vorwand des Klimaschutzes soll im Europäischen Parlament am kommenden Mittwoch eine neue Verordnung beschlossen werden, die den Wäldern in Deutschland erheblich schaden wird. „Wir Waldbauern und Förster haben unsere Wälder in dreihundert Jahren zu artenreichen und vielfältigen Lebensräumen entwickelt“, sagte Philipp zu Guttenberg, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer. „Diese Leistung haben Generationen von Waldbauernfamilien eigenverantwortlich und unterstützt durch eine kluge Waldgesetzgebung hierzulande erbracht.“
Jetzt aber will Brüssel die Deutungshoheit über die Wälder an sich reißen und per Verordnung die Waldbewirtschaftung und Holznutzung durch die Festschreibung einer Kohlenstoffbilanz im Wald massiv einschränken. Eine Folge wäre, dass die Artenvielfalt abnimmt, weil Lichtbaumarten wie etwa Eichen, Ahorn und Kirsche ohne Waldpflege durch nachhaltige Nutzung keine Chance gegen dominante Baumarten wie die Buche haben. „Die Waldbesitzer brauchen keinen Nachhilfeunterricht in Sachen Nachhaltigkeit von der Brüsseler Bürokratie“, sagte zu Guttenberg. „Wer derartige Initiativen durchboxt, braucht sich über eine zunehmende Europamüdigkeit nicht wundern.“
Die geplante Brüsseler Verordnung hätte nicht nur massive Auswirkungen auf die Waldbewirtschaftung, sondern auch auf die Holzmärkte. Holz für den Bausektor, für die Möbel- und Papierherstellung, das wegen der Brüsseler Verordnung nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen würde, müsste am Ende aus Ländern importiert werden, die in ihren Wäldern das Nachhaltigkeitsprinzip ignorieren. Zu Guttenberg: „Wir müssen verhindern, dass unser Esstisch bald aus den Urwäldern der russischen Tundra kommt, wo Nachhaltigkeitskriterien eine untergeordnete Rolle spielen.“ Eine solche Verordnung, wie sie am Mittwoch im Europäischen Parlament beschlossen werden soll, fördert den Raubbau am Wald in anderen Ländern.
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Für den Hintergrund:
Die LULUCF-Verordnung (Land Use, Land-Use Change and Forestry), die am kommenden Mittwoch im Europäischen Parlament verabschiedet werden soll, soll den Kohlendioxidausstoß und die Kohlendioxidbindung in der Land- und Forstwirtschaft regeln. Bisher waren die EU-Mitgliedstaaten lediglich verpflichtet, über Emissionen, Senken und Maßnahmen Bericht in Brüssel zu erstatten.
Mit der neuen Verordnung soll der Sektor vollständig in den EU-Klimaschutzrahmen bis 2030 integriert werden. In diesem Zusammenhang will die EU die in den Wäldern der EU- Mitgliedstaaten gebundenen Kohlenstoffmengen bilanzieren und festschreiben. Dabei soll die Kohlenstoffbilanz der Land-und Forstwirtschaft neutral sein, das heißt es dürfen keine Nettoemissionen entstehen. Länder wie Deutschland, die über Jahrhunderte ihre im Wald wachsenden Holzvorräte aufgebaut haben, werden damit in der nachhaltigen Nutzung dieser Vorräte eingeschränkt.
Diese Regelung führt dazu, dass Brüssel den Waldbauern in Deutschland vorschreibt, wieviel Holz in den naturnah bewirtschafteten Wäldern genutzt werden darf. Dabei würden die jetzt von der EU vorgeschlagenen Kohlenstoffmengen zu einer massiven Begrenzung der normalen Holzerntemengen in Deutschland führen.
AGDW - Die Waldeigentümer, 11. September 2017

 


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